Pflichtteilsrecht

Sie haben weniger geerbt als erwartet oder sollen einen Pflichtteil auszahlen? Entscheidend ist, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er tatsächlich ist.

Ein Testament kann nahe Angehörige von der Erbfolge ausschließen. Bestimmte Personen haben dennoch Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser Anspruch richtet sich grundsätzlich auf Geld und führt nicht automatisch zu einer Beteiligung an einzelnen Nachlassgegenständen.

Ich prüfe, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und welche Grundlage für die Berechnung gilt. Dazu gehören die familiären Verhältnisse, der Wert des Nachlasses und bestehende Verbindlichkeiten. Auch frühere Schenkungen können die Höhe beeinflussen.

Gerade bei Immobilien, Unternehmensanteilen oder unvollständigen Vermögensaufstellungen entstehen häufig unterschiedliche Vorstellungen über den Nachlasswert. Ich kläre, welche Informationen und Bewertungen für Ihre Ansprüche nötig sind, und prüfe die rechtlichen Möglichkeiten, diese einzufordern.

Ob Sie einen Pflichtteil verlangen oder eine Forderung abwehren möchten: Ich erläutere Ihnen die Berechnung und mögliche Einwendungen. Zunächst prüfe ich eine außergerichtliche Lösung. Wenn keine tragfähige Einigung gelingt, vertrete ich Ihre Interessen auch bei einer Pflichtteilsklage.

Häufige Fragen zum Pflichtteilsrecht

Wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil?

In Österreich kommen insbesondere Nachkommen sowie der Ehepartner oder eingetragene Partner als Pflichtteilsberechtigte in Betracht. Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von der familiären Situation, einem möglichen Verzicht und wirksamen letztwilligen Anordnungen ab.

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Für den konkreten Geldbetrag müssen zunächst die gesetzliche Erbquote und die maßgebliche Berechnungsgrundlage feststehen. Schulden und bestimmte Schenkungen können das Ergebnis beeinflussen.

Schenkungen können bei der Pflichtteilsberechnung eine Rolle spielen. Ob und wie sie hinzuzurechnen oder auf einen Anspruch anzurechnen sind, hängt unter anderem vom Empfänger, vom Zeitpunkt und von der Art der Zuwendung ab. Dafür sollten Schenkungsverträge und weitere Nachweise geprüft werden.

Sie sollten Ihren Anspruch frühzeitig prüfen lassen. Für die Geltendmachung bestehen Verjährungsfristen; zugleich gelten besondere Regeln dazu, wann Sie die Zahlung verlangen können. Welche Zeitpunkte in Ihrem Fall maßgeblich sind, kläre ich anhand der konkreten Umstände.

Dr. Christoph Haslwanter
Dr. Christoph Haslwanter

Als Rechtsanwalt mit 16 Jahren Erfahrung im Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihren Nachlass zu regeln und erbrechtliche Ansprüche zu klären. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und der damit verbundenen Risiken.

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