Testament & Erbvertrag

Sie möchten selbst bestimmen, wer Ihr Vermögen erhält? Ein klar geregelter letzter Wille schafft Orientierung und kann Streit zwischen Ihren Angehörigen vermeiden.

Ohne wirksame letztwillige Verfügung entscheidet die gesetzliche Erbfolge, wer Ihren Nachlass erhält. Das entspricht nicht immer Ihren persönlichen Wünschen. Mit einem Testament können Sie Erben einsetzen, einzelne Zuwendungen vorsehen und Ihre Vorstellungen verbindlich festhalten, soweit das Gesetz dies zulässt.

Ich bespreche mit Ihnen Ihre familiäre Situation, Ihre Vermögenswerte und Ihre Ziele. Auf dieser Grundlage erarbeite ich eine rechtlich klare Regelung. Dabei berücksichtige ich auch Pflichtteilsrechte und mögliche Konflikte zwischen den Begünstigten.

Ob ein Testament oder ein Erbvertrag zu Ihrer Situation passt, hängt unter anderem davon ab, wie verbindlich Sie Ihre Nachfolge regeln möchten. Ein Erbvertrag unterliegt besonderen Voraussetzungen und Formvorschriften. Ich erkläre Ihnen die Unterschiede und begleite die rechtliche Gestaltung.

Auch ein bestehendes Testament sollte zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen. Nach einer Trennung, einer Heirat oder Veränderungen im Vermögen prüfe ich mit Ihnen, ob eine Änderung oder ein Widerruf sinnvoll ist. Dabei achte ich darauf, widersprüchliche Verfügungen zu vermeiden.

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Brauche ich ein Testament, wenn ich verheiratet bin?

Auch in einer Ehe kann ein Testament sinnvoll sein. Die gesetzliche Erbfolge führt nicht automatisch dazu, dass der überlebende Ehepartner das gesamte Vermögen erhält. Entscheidend sind Ihre Familienverhältnisse und Ihre Wünsche. Ich prüfe mit Ihnen, ob die gesetzliche Regelung dazu passt.

Grundsätzlich können Sie ein Testament selbst errichten. Für ein eigenhändiges Testament müssen Sie den gesamten Text selbst mit der Hand schreiben und unterschreiben. Für andere Formen gelten zusätzliche Anforderungen. Eine rechtliche Prüfung hilft, Formfehler und unklare Anordnungen zu vermeiden.

Ein Testament können Sie grundsätzlich einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag bindet die Vertragsparteien stärker und steht in Österreich nur bestimmten Personen offen, insbesondere Ehegatten und eingetragenen Partnern. Er erfordert einen Notariatsakt und kann nicht den gesamten Nachlass erfassen.

Eine Überprüfung empfiehlt sich insbesondere nach Heirat, Trennung, Scheidung, der Geburt eines Kindes oder größeren Vermögensänderungen. Auch wenn eine begünstigte Person verstirbt, sollten Sie prüfen, ob Ihre bisherige Regelung noch Ihren Wünschen entspricht.

Dr. Christoph Haslwanter
Dr. Christoph Haslwanter

Als Rechtsanwalt mit 16 Jahren Erfahrung im Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihren Nachlass zu regeln und erbrechtliche Ansprüche zu klären. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und der damit verbundenen Risiken.

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