Verlassenschaft

Nach einem Todesfall müssen Sie vieles klären, obwohl die Trauer noch Raum braucht. Im Verlassenschaftsverfahren helfen klare Informationen zu Vermögen, Schulden und Ihren Entscheidungen.

Das Verlassenschaftsverfahren klärt nach einem Todesfall die rechtliche Nachfolge. In Österreich führt ein Notar als Gerichtskommissär wesentliche Schritte im Auftrag des Gerichts durch. Als Ihr Rechtsanwalt berate ich Sie unabhängig und vertrete Ihre persönlichen Interessen im Verfahren.

Zu Beginn stellen sich häufig Fragen zum Testament, zu möglichen Erben und zum Umfang des Nachlasses. Ich unterstütze Sie dabei, die vorhandenen Informationen einzuordnen und fehlende Unterlagen zu benennen. Auch mögliche Schulden sollten vor einer Entscheidung über den Erbantritt sorgfältig geprüft werden.

Die Erbantrittserklärung hat rechtliche Folgen für Ihre Haftung. Ich erläutere Ihnen den Unterschied zwischen einer bedingten und einer unbedingten Erklärung und bespreche, welche Vorgehensweise zu Ihrer Situation passt. Sie sollen wissen, welche Verpflichtungen Sie mit Ihrer Entscheidung eingehen.

Wenn mehrere Personen erben, müssen sie häufig auch die spätere Aufteilung des Nachlasses regeln. Ich begleite Verhandlungen über eine Erbteilung und prüfe entsprechende Vereinbarungen. Bei Streit über Erbrechte oder einzelne Ansprüche vertrete ich Sie in den jeweils erforderlichen Verfahren.

Häufige Fragen zur Verlassenschaft

Brauche ich neben dem Gerichtskommissär einen eigenen Anwalt?

Eine anwaltliche Vertretung ist nicht in jedem Verlassenschaftsverfahren vorgeschrieben. Der Gerichtskommissär führt das Verfahren jedoch nicht als Ihr persönlicher Interessenvertreter. Eigene Beratung kann besonders bei Schulden, unklaren Testamenten, größeren Vermögenswerten oder Konflikten unter den Beteiligten sinnvoll sein.

Mit einer bedingten Erbantrittserklärung begrenzen Sie Ihre Haftung grundsätzlich auf den Wert der Verlassenschaft; dazu gehört die Errichtung eines Inventars. Bei einer unbedingten Erklärung kann Ihre Haftung dagegen auch Ihr eigenes Vermögen erfassen. Die konkreten Folgen sollten Sie vor der Erklärung klären.

Zunächst sollten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten möglichst vollständig erfasst werden. Danach lässt sich prüfen, ob und in welcher Form ein Erbantritt sinnvoll ist oder ob Sie auf einen Erbantritt verzichten möchten. Treffen Sie diese Entscheidung nicht allein anhand einzelner Kontostände oder mündlicher Angaben.

Mehrere Erben können die Aufteilung in einem Erbteilungsübereinkommen regeln. Dabei lassen sich etwa Immobilien, Geldvermögen und Ausgleichszahlungen zuordnen. Wenn keine Einigung gelingt, muss geprüft werden, welcher gerichtliche Weg für die konkrete Streitfrage offensteht.

Dr. Christoph Haslwanter
Dr. Christoph Haslwanter

Als Rechtsanwalt mit 16 Jahren Erfahrung im Erbrecht helfe ich Ihnen, Ihren Nachlass zu regeln und erbrechtliche Ansprüche zu klären. Sie erhalten eine persönliche Einschätzung Ihrer Möglichkeiten und der damit verbundenen Risiken.

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