Honorar
Die Kosten einer erbrechtlichen Beratung hängen davon ab, welche Fragen Sie klären möchten und wie umfangreich die Bearbeitung ist. Die Prüfung eines bestehenden Testaments erfordert einen anderen Aufwand als eine Unternehmensnachfolge oder ein Gerichtsverfahren.
Je nach Auftrag kommen eine Abrechnung nach Zeitaufwand, ein vereinbartes Pauschalhonorar oder eine tarifliche Abrechnung in Betracht. In Österreich können dabei das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Allgemeinen Honorar-Kriterien eine Rolle spielen. Welche Grundlage für Ihr Mandat gilt, klären wir vor der Beauftragung.
Für eine aussagekräftige Kosteneinschätzung benötige ich einen Überblick über Ihr Anliegen und die vorhandenen Unterlagen. Sprechen Sie im Erstgespräch auch die Kosten dieses Gesprächs und den voraussichtlichen Aufwand der weiteren Schritte an.
Bei einem Gerichtsverfahren können zusätzlich Gerichtsgebühren, Sachverständigenkosten und Kosten der Gegenseite entstehen. Ich erläutere Ihnen diese Risiken, damit Sie über das weitere Vorgehen informiert entscheiden können. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollte vorab der Umfang einer möglichen Deckung geprüft werden.